Ende 2009 waren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rund 120.000 Beschwerden anhängig. Großen Anteil an dieser Beschwerdeflut haben massenhafte Parallelverfahren, also tatsächlich und/oder rechtlich gleichgelagerte Fälle, die in strukturellen Dysfunktionen der nationalen Rechtsordnungen wurzeln. Als Reaktion auf die zunehmende Arbeitsbelastung durch Parallelverfahren hat der Gerichtshof bereits im Jahr 2004 völker(verfahrens)rechtliches Neuland betreten und erstmals ein Piloturteilsverfahren eingeleitet. Seither haben die Straßburger Richter mehrfach und in verschiedenen Varianten auf diese neue Verfahrensweise zurückgegriffen. Gleichwohl ist deren Entwicklungsstand bis dato allenfalls als embryonal zu bezeichnen. Die Arbeit untersucht Theoriehttp://www.blogger.com/img/blank.gif und Praxis solcher Musterverfahren und lotet ihre Probleme und Perspektiven als prozessuale Strategie im Kampf gegen Parallelverfahren aus.For more on pilot judgments, see also:
* Philip Leach and others, 'Responding to Systemic Human Rights Violations'.
* And my own: 'The Pilot Judgment Procedure at the European Court of Human Rights: Possibilities and Challenges' on SSRN.